Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus 2026: Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

Wer in einem Mehrparteienhaus wohnt, vermietet oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet, hatte es beim Thema Ladeinfrastruktur bislang deutlich schwerer als Eigenheimbesitzer. Das ändert sich ab dem 15. April 2026: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startet das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“; it einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro für die Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden.

Das Programm gilt nach dem Prinzip „First come, first served“. Wer früh beantragt, hat bessere Chancen auf Bewilligung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, den das Bundeskabinett im November 2025 verabschiedet hat. Gefördert wird nicht nur die Wallbox, sondern die gesamte technische Umsetzung der Ladeinfrastruktur:

Ladepunkte und Wallboxen. Typ-2- und CCS-Ladepunkte mit 11 bis 22 kW Ladeleistung pro Stellplatz. Auch bidirektionale Wallboxen, die das Rückspeisen von Strom ins Hausnetz ermöglichen, sind förderfähig und erhalten den höchsten Fördersatz.

Vorverkabelung. Auch wenn noch kein Ladepunkt installiert wird, ist die Vorverkabelung von Stellplätzen allein förderfähig. Das ermöglicht eine schrittweise Elektrifizierung.

Netzanschluss und Elektroinstallation. Stromkabel, Verteileranlagen, Transformatoren und alle notwendigen Anpassungen der elektrischen Anlagen. Gerade in Bestandsgebäuden macht dieser Kostenblock oft den größten Anteil aus.

Bauliche Maßnahmen. Erdarbeiten, Durchbrüche und andere bauliche Voraussetzungen für die Installation.

Nicht förderfähig sind Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietkosten.

Wie hoch ist die Förderung?

MaßnahmeFörderbetrag pro Stellplatz
Vorverkabelung ohne Wallboxbis zu 1.300 Euro
Vorverkabelung mit Wallboxbis zu 1.500 Euro
Bidirektionaler Ladepunkt (V2H/V2G)bis zu 2.000 Euro

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im De-minimis-Verfahren gewährt. Wichtig dabei: Alle Beihilfen, die der Antragsteller in den letzten drei Steuerjahren erhalten hat, werden zusammengerechnet und dürfen insgesamt 300.000 Euro nicht überschreiten.

Steuerermäßigung zusätzlich möglich: Wer in privaten Immobilien Ladeinfrastruktur nachrüstet, kann die Installationskosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt gewährt eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent der Gesamtsumme, maximal 1.200 Euro. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom Bundeszuschuss.

Wer kann den Antrag stellen?

Das Programm läuft über drei gleichzeitige Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen:

Förderaufruf 1 — Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) WEG und deren Mitglieder können den Antrag stellen. Die Hausverwaltung darf die Antragstellung übernehmen, sofern sie vertretungsberechtigt ist. Der WEG-Beschluss muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen. Er kann bis zu sechs Monate nach der Förderzusage nachgereicht werden. Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet. Frist: 10. November 2026.

Förderaufruf 2 — Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privatvermieter Private Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sowie KMU mit Wohnimmobilien können direkt beantragen. Auch hier gilt die direkte Bearbeitung nach Eingang. Frist: 10. November 2026.

Förderaufruf 3 — Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen Größere Unternehmen mit umfangreicherem Wohnungsbestand nehmen an einem wettbewerblichen Verfahren teil. Frist: 15. Oktober 2026. Die Bewilligung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.

Mieter sind nicht direkt antragsberechtigt. Sie profitieren indirekt, wenn Eigentümer oder Verwalter die Förderung in Anspruch nehmen.

Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus 2026: Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz beantragen

Welche Bedingungen gelten?

Vor der Antragstellung lohnt eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen:

Mindestens 6 Stellplätze: Das Programm gilt nur für Objekte mit mindestens sechs zu elektrifizierenden Stellplätzen. Kleinere Mehrfamilienhäuser mit weniger als sechs Stellplätzen sind nicht förderfähig.

20-Prozent-Regel: Mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze des Objekts müssen im Rahmen des Projekts elektrifiziert oder vorverkabelt werden.

Ökostrom-Pflicht: Der Strom, der später an den geförderten Ladepunkten genutzt wird, muss nachweislich aus erneuerbaren Energien stammen. Das kann über einen Ökostromvertrag nachgewiesen werden oder über eine eigene Photovoltaikanlage. Wer bereits eine PV-Anlage hat, erfüllt diese Bedingung automatisch.

Förderbescheid zuerst: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem der Förderbescheid vorliegt. Wer Aufträge vergibt, bevor die Förderung bewilligt ist, verliert den Anspruch. Die Beauftragung von Installationsfirmen muss innerhalb von neun Monaten nach Beginn des Umsetzungszeitraums erfolgen.

Kostenvoranschlag: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Kostenvoranschlag über alle geplanten Maßnahmen vorliegen.

Ladeleistung: Maximal 22 kW pro Ladepunkt.

Zweckbindung: Die geförderte Infrastruktur muss mindestens drei Jahre zweckgerecht betrieben werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das offizielle Förderportal laden-im-mehrparteienhaus.de, das ab dem 15. April 2026 freigeschaltet ist. Projektträger ist PricewaterhouseCoopers im Auftrag des Bundes.

Auf der Plattform steht auch ein QuickCheck zur Verfügung, mit dem die grundsätzliche Förderfähigkeit in wenigen Schritten geprüft werden kann.

Am 14. April 2026, einen Tag vor dem offiziellen Start, bietet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ein kostenloses Online-Seminar an.

Checkliste

  • Stellplätze zählen: Mindestens 6 vorhanden?
  • 20-Prozent-Regel prüfen: Wie viele Stellplätze müssen elektrifiziert oder vorverkabelt werden?
  • Ökostromvertrag prüfen oder vorhandene PV-Anlage dokumentieren
  • Zustand der vorhandenen Elektrik durch einen Elektrofachbetrieb bewerten lassen
  • Kostenvoranschläge für Wallboxen, Vorverkabelung, Netzanschluss und Baumaßnahmen einholen
  • Bei WEG: Eigentümerversammlung einberufen, Beschluss vorbehaltlich der Förderzusage fassen
  • Unterlagen für das Antragsportal vorbereiten: Grundbuchauszug, Lageplan, Kostenvoranschläge
  • Antrag ab 15. April 2026 einreichen; First come, first served

Dynamisches Lastmanagement, warum es bei mehreren Ladepunkten unverzichtbar ist

Mehrere Wallboxen gleichzeitig in einem Gebäude bedeuten nicht automatisch, dass alle gleichzeitig mit voller Leistung laden können. Ohne intelligentes Lastmanagement droht eine Überlastung des Netzanschlusses.

Dynamisches Lastmanagement erkennt in Echtzeit, wie viel Strom im Gebäude verfügbar ist, und verteilt die Ladeleistung automatisch auf alle aktiven Ladepunkte. So wird die vorhandene Netzkapazität optimal genutzt, ohne teure Netzanschlusserhöhungen oder den Ausfall der Sicherungen.

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, profitiert doppelt: Dynamisches Lastmanagement sorgt dafür, dass der Solarüberschuss bevorzugt für das Laden genutzt wird und gleichzeitig die Hausinstallation stabil bleibt. Für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Ladepunkten ist das keine optionale Funktion, sondern eine praktische Grundvoraussetzung.

Der V2C Trydan unterstützt dynamisches Lastmanagement ab Werk und ist kompatibel mit allen gängigen Wechselrichtern. Über die V2C Cloud App lassen sich mehrere Ladepunkte zentral steuern und überwachen, auch für Hausverwaltungen oder Eigentümer, die mehrere Stellplätze im Blick behalten müssen. Weitere Informationen auf der V2C Installateur-Seite.

FAQ

Gilt die Förderung auch für Einfamilienhäuser? Nein. Das Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ richtet sich ausschließlich an Gebäude mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten. Für Eigenheime gibt es aktuell keine vergleichbare Bundesförderung. Einige Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Zuschüsse an.

Müssen alle Stellplätze sofort mit einer Wallbox ausgestattet werden? Nein. Es muss lediglich eine Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Stellplätze erfolgen. Nicht jeder vorverkabelte Stellplatz muss sofort einen Ladepunkt erhalten, das ermöglicht eine schrittweise Umsetzung.

Kann die Förderung mit Landesförderungen kombiniert werden? Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht zulässig, wenn sie dieselben Kosten betrifft. Einige Landesförderungen sind seit Bekanntgabe der Bundesförderung pausiert. Die genauen Bedingungen sollten für das jeweilige Bundesland geprüft werden.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist? Das Programm läuft nach dem First-come-first-served-Prinzip bis zur Erschöpfung der 500 Millionen Euro. Für WEG und KMU werden Anträge nach Eingang bearbeitet, eine frühzeitige Einreichung ab dem 15. April ist daher dringend empfohlen.

Muss der WEG-Beschluss bereits bei der Antragstellung vorliegen? Nein. Bei WEG kann der Beschluss der Eigentümerversammlung bis zu sechs Monate nach der Förderzusage nachgereicht werden. Das erleichtert den Ablauf erheblich.

Darf mit der Installation begonnen werden, bevor der Förderbescheid vorliegt? Nein. Wer vor dem Förderbescheid Aufträge vergibt, verliert den Förderanspruch. Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Installationsfirmen beauftragt werden.

Gilt die Ökostrom-Pflicht auch, wenn eine eigene PV-Anlage vorhanden ist? Ja und in diesem Fall ist die Bedingung automatisch erfüllt. Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, gilt als Nutzer erneuerbarer Energien und muss keinen separaten Ökostromvertrag nachweisen.

Wie lange muss die geförderte Ladeinfrastruktur in Betrieb bleiben? Mindestens drei Jahre. Innerhalb dieser Zweckbindungsfrist darf die Infrastruktur nicht abgebaut oder zweckentfremdet werden.

Kurz gesagt

Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ ist die bislang größte Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur außerhalb des Eigenheims. Mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz, einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro und der Einbeziehung von Vorverkabelung, Netzanschluss und Baumaßnahmen setzt es gezielt dort an, wo der Ausbau bislang am schwierigsten war.

Die Mittel sind begrenzt und das Verfahren läuft nach dem Prinzip „First come, first served“. Wer bis zum 15. April 2026 vorbereitet ist und den Antrag frühzeitig stellt, sichert sich die besten Chancen auf eine vollständige Bewilligung.

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