Einspeisevergütung 2027 abgeschafft? Was neue PV-Anlagen erwartet und was der Überschuss im E-Auto wert ist

Für neue PV-Dachanlagen soll die feste Einspeisevergütung ab 2027 wegfallen. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht vor, die über 20 Jahre garantierte Vergütung durch eine Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde für höchstens 36 Monate zu ersetzen, danach folgt die Direktvermarktung. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Stand 13. Oktober 2026 berät der Bundestag darüber. Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung nach dem Entwurf vollständig.

Für Betreiber neuer Anlagen ändert sich damit die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist rund siebenmal so viel wert wie eine eingespeiste. Das E-Auto gehört im Einfamilienhaus zu den größten Verbrauchern, die sich zeitlich nach der Sonne richten lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue kleine PV-Dachanlagen sollen nach dem Regierungsentwurf ab 2027 nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 Cent pro kWh für höchstens 36 Monate erhalten, eine 20-jährige Festvergütung ist für sie nicht mehr vorgesehen.
  • Bestandsanlagen behalten ihre Vergütung für 20 Jahre, Anlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 erhalten sie ebenfalls, derzeit 7,70 Cent bei Teileinspeisung bis 10 kWp.
  • Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen.
  • Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, die 2. und 3. Lesung im Bundestag und der zweite Durchgang im Bundesrat stehen aus.
  • Dynamisches Überschussladen erhöht den Solaranteil im E-Auto laut HTW Berlin im Mittel um 25 Prozentpunkte.

Was der Regierungsentwurf zum EEG 2027 für neue PV-Anlagen vorsieht

Neue kleine Dachanlagen sollen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr erhalten. An ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung. Grundlage ist ein anzulegender Wert von 6,2 Cent, von dem 1 Cent abgezogen wird. So ergeben sich die 5,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen, die bis Ende Juli 2027 in Betrieb gehen. Ab dem 1. August 2027 sinkt der Wert halbjährlich um 1 Prozent, gezahlt wird höchstens 36 Monate lang.

Wer die Übergangszahlung nutzen kann, hängt von der Anlagengröße und vom Jahr der Inbetriebnahme ab:

InbetriebnahmeAnspruch auf Übergangs­zahlung
2027Anlagen unter 50 kW
2028Anlagen unter 25 kW
2029 und 2030Anlagen unter 7 kW
ab 2031keine Übergangs­zahlung vorgesehen

Nach Ablauf der 36 Monate soll die Direktvermarktung zum Normalfall werden. Ein Direktvermarkter verkauft den eingespeisten Strom dann an der Börse. Der Betreiber erhält den Marktwert, der mit dem Börsenpreis schwankt und in sonnigen Mittagsstunden oft niedrig liegt. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf zusätzlich einen Bonus von 1,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde für längstens 48 Monate vor. Als Alternative bleibt die Nulleinspeisung, bei der der gesamte Solarstrom im Haus verbraucht oder die Anlage abgeregelt wird.

Ist die Abschaffung der Einspeisevergütung schon beschlossen?

Das EEG 2027 befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag (Drucksache 21/7867) fand am 24. September 2026 statt.

EEG 2027: Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Regierungsentwurf, Drucksache 21/7867, Datenstand 13. Oktober 2026

  • 29.07.2026Kabinettsbeschluss
  • 24.09.20261. Lesung im Bundestag
  • 25.09.2026Stellungnahme des Bundesrats
  • 05.10.2026Anhörung im Ausschuss
  • ausstehend2. und 3. Lesung, zweiter Durchgang im Bundesrat
  • 01.01.2027geplantes Inkrafttreten

Am 25. September 2026 nahm der Bundesrat Stellung und forderte unter anderem, die Übergangszahlung für kleine PV-Anlagen nicht automatisch nach 36 Monaten enden zu lassen, solange die Direktvermarktung für sie nicht praktikabel ist. In der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober 2026 verlangten Sachverständige aus verschiedenen Bereichen deutliche Änderungen. Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisierte vor allem das Ende der festen Vergütung und die verpflichtende Direktvermarktung.

Ein Termin für die 2. und 3. Lesung steht noch aus. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, das zusätzlich von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abhängt. Einzelheiten wie die Laufzeit der Übergangszahlung können sich bis zur Verabschiedung noch ändern.

Was für Bestandsanlagen und Anlagen mit Inbetriebnahme 2026 gilt

Bestandsanlagen behalten ihre Einspeisevergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren. Der Entwurf sieht für sie einen Bestandsschutz vor, die neuen Vergütungsregeln betreffen nur Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen.

Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme. Für Dachanlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, gelten laut Bundesnetzagentur folgende Sätze in Cent pro Kilowattstunde:

Anlagen­größeTeil­einspeisungVoll­einspeisung
bis 10 kWp7,70 ct12,22 ct
10 bis 40 kWp6,66 ct10,24 ct
40 bis 100 kWp5,44 ct10,24 ct

Eine Anlage, die noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich damit den heutigen Satz für 20 Jahre und unterliegt nach dem Entwurf der neuen 50-Prozent-Grenze nicht, weil für sie die bisherigen Regeln gelten. Die Regeln des Solarspitzengesetzes gelten allerdings bereits seit dem 25. Februar 2025: Neue Anlagen erhalten für Zeiten mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung, und ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen sie nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen.

Zwei Gruppen bleiben von der Reform weitgehend unberührt. Anlagen, deren 20-jährige Förderung bereits ausgelaufen ist, die sogenannten Ü20-Anlagen, erhalten wie bisher den Jahresmarktwert Solar für ihren eingespeisten Strom. Für Steckersolargeräte, im Alltag als Balkonkraftwerke bekannt, gilt die neue 50-Prozent-Grenze nicht. Gerade Ü20-Betreiber kennen die Lage, die ab 2027 auf neue Anlagen zukommt, schon heute: Weil der Marktwert deutlich unter dem Preis für Netzstrom liegt, rechnet sich jede selbst genutzte Kilowattstunde besser als jede eingespeiste.

Die 50-Prozent-Grenze: Wohin die Mittagsspitze künftig fließt

Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ab 2027 dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz abgeben. Gemeint ist die Leistung am Netzverknüpfungspunkt, die Erzeugung selbst bleibt unbegrenzt. Eine 10-kWp-Anlage darf also weiterhin 10 kW erzeugen, aber nur 5 kW davon einspeisen.

Die Grenze gilt unabhängig davon, ob ein Smart Meter verbaut ist und wie der Strom vermarktet wird. Ausgenommen sind Anlagen mit Nulleinspeisung und Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung.

Sonniger Tag, 10-kWp-Anlage: Was ab 2027 ins Netz darf

Schematische Darstellung der Erzeugung über den Tag mit der 50-Prozent-Grenze aus dem Regierungsentwurf

Grenze 5 kW 6:0010:0014:0018:000 kW5 kW8 kW
Leistung über 5 kW: nur im Haus nutzbar, etwa im E-Auto Bis 5 kW: Einspeisung oder Eigenverbrauch

Wie viel Ertrag die Grenze kostet, hängt davon ab, wie oft die Anlage mehr als die Hälfte ihrer Leistung erzeugt. Das betrifft vor allem sonnige Tage zwischen Vormittag und frühem Nachmittag, also eine überschaubare Zahl von Stunden im Jahr. Die Grenze halbiert damit nicht den Jahresertrag, sie betrifft aber gerade die ertragsstärksten Stunden. Diese Spitzen lassen sich im Haus nutzen: im Haushalt, im Batteriespeicher oder in einem E-Auto, das zu dieser Zeit an der Wallbox hängt. Eine Wallbox, die ihre Ladeleistung laufend an den Überschuss anpasst, nimmt einen großen Teil der Leistung auf, die oberhalb der Grenze sonst abgeregelt würde.

PV-Überschuss sinnvoll nutzen: Welche Verbraucher die Mittagsspitze aufnehmen

Den PV-Überschuss sinnvoll zu nutzen heißt, Strom genau dann zu verbrauchen, wenn die Anlage mehr erzeugt, als der Haushalt gerade braucht. Im Einfamilienhaus kommen dafür vier Verbraucher infrage, die sich in Leistung, Speichervermögen und zeitlicher Flexibilität deutlich unterscheiden.

VerbraucherAufnahme der Mittagsspitze und Grenzen
Haushalts­geräteWaschmaschine oder Spülmaschine laufen per Zeitplan mittags, mit geringer Leistung und nur wenigen Kilowattstunden pro Tag
Wärme­pumpe und WarmwasserDer Warmwasserspeicher lässt sich mittags aufheizen, der größte Heizbedarf fällt aber in den Winter
Batterie­speicherEr speichert Überschuss für den Abend und ist an sonnigen Tagen oft schon mittags voll
E-Auto an der WallboxEs nimmt mehrere Kilowatt über Stunden auf, sofern es tagsüber zu Hause steht

Von diesen Verbrauchern nimmt vor allem das E-Auto mehrere Kilowatt über Stunden auf. Sein Akku ist in der Regel groß genug, um auch an sehr sonnigen Tagen nicht schon am Vormittag voll zu sein. Ein Heimspeicher mit 10 kWh kann dagegen bereits nach wenigen Stunden Überschuss gefüllt sein. Sinnvoll ist die Kombination: Der Speicher deckt den Abend im Haushalt, das Auto nimmt die Spitze am Mittag auf. Hinweise zur Abstimmung von Speicher und Wallbox enthält der Ratgeber Wallbox mit Speicher.

Einspeisen oder selbst nutzen: Was eine Kilowattstunde Solarstrom wert ist

Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der im Durchschnitt rund 37 Cent kostet, eine eingespeiste bringt ab 2027 nur noch 5,2 Cent. Laut BDEW-Strompreisanalyse kostete eine Kilowattstunde für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im August 2026 durchschnittlich 37,0 Cent.

Verwendung des SolarstromsWert pro Kilowattstunde
Eigenverbrauch, ersetzt Netzstromrund 37,0 ct (BDEW, August 2026)
Einspeisung, Inbetrieb­nahme August bis Dezember 2026 (bis 10 kWp)7,70 ct für 20 Jahre
Übergangs­zahlung, Inbetrieb­nahme 20275,2 ct für höchstens 36 Monate
Direkt­vermarktung danach (unter 25 kW)Marktwert plus 1,5 ct Bonus für höchstens 48 Monate

Aufschlussreich ist auch der Vergleich mit den Erzeugungskosten. Das Fraunhofer ISE beziffert die Stromgestehungskosten kleiner PV-Dachanlagen in seiner Studie von 2024 auf rund 6 bis 14 Cent pro Kilowattstunde. Mit 5,2 Cent liegt die Übergangszahlung unter den Erzeugungskosten selbst günstiger Anlagen, jede eingespeiste Kilowattstunde bringt also weniger ein, als ihre Erzeugung kostet. Wirtschaftlich trägt sich eine neue Anlage künftig über den Eigenverbrauch. Je mehr Solarstrom im Haus bleibt, desto schneller amortisiert sie sich.

Noch deutlicher wird der Unterschied zwischen alter und neuer Vergütung über die gesamte Laufzeit. Speist eine Anlage im Jahr 3.000 Kilowattstunden ein, bringt das bei 7,70 Cent rund 231 Euro pro Jahr und über 20 Jahre rund 4.620 Euro. Eine Anlage mit Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2027 erhält für dieselbe Menge 5,2 Cent, also rund 156 Euro pro Jahr, insgesamt höchstens rund 468 Euro in drei Jahren. Danach hängen die Erlöse vom schwankenden Marktwert ab, der Bonus von 1,5 Cent ist auf vier Jahre begrenzt. Ein fester, planbarer Erlös über zwei Jahrzehnte entfällt damit für neue Anlagen.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen ist, dass das Auto sonst zu Hause mit Netzstrom zum Durchschnittspreis geladen würde. Fließen im Jahr 1.500 Kilowattstunden Solarstrom ins E-Auto, ersetzen sie Netzstrom im Wert von rund 555 Euro. Eingespeist hätten dieselben Kilowattstunden bei einer Anlage aus dem Jahr 2027 rund 78 Euro gebracht. Der Vorteil der Eigennutzung liegt damit bei rund 477 Euro pro Jahr, für eine Anlage mit 7,70 Cent Vergütung sind es rund 440 Euro.

Warum das E-Auto den Eigenverbrauch so stark erhöht

Ein E-Auto verbraucht im Jahr rund drei Viertel so viel Strom wie ein durchschnittlicher Haushalt, und ein großer Teil davon lässt sich zeitlich an die Solarproduktion anpassen. Bei 15.000 Kilometern Fahrleistung im Jahr und 17 bis 20 kWh pro 100 Kilometer kommen rund 2.550 bis 3.000 Kilowattstunden zusammen, Ladeverluste noch nicht eingerechnet. Der BDEW rechnet für einen Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden im Jahr.

Frau mit Smartphone neben der Wallbox Trydan an der Wand, ein weißes E-Auto lädt, im Hintergrund ein Haus mit PV-Anlage auf dem Dach

Wie viel davon tatsächlich aus der eigenen Anlage kommt, hängt vor allem vom Ladeverhalten ab. Die HTW Berlin hat dazu 2025 die Messdaten von 730 Haushalten mit PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox und E-Auto ausgewertet. Die Daten stellte der Wechselrichterhersteller Fronius bereit. Im Durchschnitt deckte die Solaranlage 47 Prozent des Strombedarfs von Haushalt und Auto. Dynamisches Überschussladen, bei dem die Wallbox ihre Ladeleistung laufend an den Solarüberschuss anpasst, steigerte den Solaranteil in der Fahrzeugbatterie im Mittel um 25 Prozentpunkte, verglichen mit dem Laden bei voller Leistung direkt nach der Ankunft. Der Batteriespeicher erhöhte den Solaranteil durchschnittlich nur um 9 Prozentpunkte, weil das Auto in den untersuchten Haushalten vorwiegend tagsüber geladen wurde.

Für den Solaranteil im Auto zählt damit vor allem die Steuerung der Wallbox. Wann sich das Laden aus dem Heimspeicher trotzdem lohnt, rechnet E-Auto mit Batteriespeicher laden vor.

Laut der Studie laden 68 Prozent der Haushalte ihr Auto mehr als dreimal pro Woche. Jeder dieser Ladevorgänge ist eine Gelegenheit, Mittagsstrom aufzunehmen, der ab 2027 kaum noch Geld bringt.

Dynamischer Stromtarif und §14a EnWG: Laden, wenn die Sonne fehlt

Nachts liefert die PV-Anlage keinen Strom, und im Winter reicht der Ertrag meist nicht für das Auto. Dann entscheidet der Netzstrompreis zum Ladezeitpunkt. Zwei Instrumente können ihn senken: ein dynamischer Stromtarif, der den Börsenpreis Stunde für Stunde weitergibt und oft nachts oder bei viel Wind besonders günstig ist, und die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG für steuerbare Verbraucher wie die Wallbox.

Nach §14a EnWG stehen drei Module zur Wahl. Modul 1 bringt einen pauschalen Rabatt von 110 bis 190 Euro im Jahr, Modul 3 ergänzt ihn um zeitvariable Netzentgelte, die zu bestimmten Tageszeiten niedriger ausfallen. Eine Gegenüberstellung der drei Module findet sich unter §14a EnWG Modul 1, 2 oder 3. Trydan ist ab Werk §14a-konform. Über Zeitpläne in der App lädt das Auto zu Stunden, die im Tarif typischerweise günstig sind, mehr dazu unter Wallbox mit dynamischem Stromtarif.

Für Haushalte mit einer PV-Anlage ab 2027 ergibt sich daraus eine einfache Arbeitsteilung: Im Sommerhalbjahr lädt das Auto vor allem mit Überschuss, im Winter vorwiegend mit günstigem Netzstrom.

So nutzt Trydan den PV-Überschuss für das E-Auto

Trydan liest die Leistungsdaten des Wechselrichters in Echtzeit aus und passt den Ladestrom laufend an den Überschuss an. Der Ladestrom lässt sich zwischen 6 und 32 Ampere pro Phase regeln und folgt so Wolken und Lastwechseln im Haushalt.

Mann in Arbeitskleidung neben der Wallbox Trydan und einem Wechselrichter an der Wand, im Hintergrund ein Haus mit PV-Anlage, am linken Rand ein Auto

Im Ladeprofil der V2C-App stehen drei Modi zur Wahl. „Exklusive Photovoltaik“ lädt ausschließlich mit Solarstrom, „Photovoltaik + Minimale Leistung“ kombiniert den Überschuss mit einer festen Mindestleistung aus dem Netz, und „Netz + Photovoltaik“ nutzt beide Quellen gemeinsam. Steht das Auto mittags häufig zu Hause, lädt es im ersten Modus ausschließlich mit Solarstrom. Der zweite sorgt dafür, dass auch an bewölkten Tagen bis zum Abend Reichweite hinzukommt.

Trydan verbindet sich direkt mit Wechselrichtern von Fronius, SMA, Huawei, SolarEdge, Sungrow, Kostal, SolaX, Victron, GoodWe, Solis, Ingeteam, Sigenergy und Deye sowie mit Energiezählern von Shelly und Wibeee. Schritt-für-Schritt-Anleitungen gibt es unter anderem für Huawei, SMA und Fronius. Für Anlagen ohne kompatiblen Wechselrichter misst eine ControlBox mit Stromzange den Überschuss am Hausanschluss, wie im Beitrag Wallbox mit Stromzange beschrieben.

Die Anbindung an den Wechselrichter wird in der V2C-App eingerichtet: Bei der Installationsart wird der Wechselrichter ausgewählt, anschließend liest Trydan dessen Daten über das Heimnetz oder die RS485-Schnittstelle aus. Die PV-Anbindung lässt sich bereits bei der Montage durch einen Elektrofachbetrieb vorbereiten oder später aktivieren.

Passt Trydan zu deinem Wechselrichter?

Ob Trydan den Überschuss direkt aus deinem Wechselrichter ausliest, hängt von Marke, Serie und Firmware ab. Anhand deines Wechselrichter-Modells, deines E-Autos und deiner Postleitzahl prüft unser Team für Deutschland, wie Trydan an deine Anlage angebunden wird, und meldet sich mit einer Einschätzung bei dir.

    Name*

    Telefon

    E-Mail-Adresse*

    Wechselrichter, E-Auto und PLZ*

    PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen oder 2027 bauen?

    Nach dem aktuellen Entwurf entscheidet das Datum der Inbetriebnahme darüber, ob eine neue Anlage noch 20 Jahre Festvergütung erhält. Eine Anlage, die bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz geht, erhält den heutigen Satz und unterliegt nach dem Entwurf der 50-Prozent-Grenze nicht. Zwischen Auftrag, Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber vergehen allerdings oft mehrere Wochen, das Zeitfenster bis zum Jahresende ist entsprechend knapp.

    Bei einer Anlage ab 2027 fällt die Einspeisung als Einnahmequelle weitgehend weg. Wirtschaftlich entscheidet dann die Eigenverbrauchsquote, und die lässt sich bereits bei der Planung erhöhen: mit einem Wechselrichter, der eine Schnittstelle für die Wallbox bietet, mit einer Wallbox, die Überschussladen beherrscht, und mit einem Speicher, dessen Größe zum Verbrauch im Haushalt passt.

    ✅ Checkliste für PV-Anlage und Wallbox ab 2027

    • Inbetriebnahmetermin mit dem Fachbetrieb klären, falls die Anlage noch unter die Regeln von 2026 fallen soll
    • Wechselrichter mit offener Schnittstelle für die Wallbox wählen, etwa Modbus TCP oder RS485
    • Wallbox mit dynamischem PV-Überschussladen einplanen
    • Smart Meter berücksichtigen, ab 7 kWp ist der Einbau Pflicht
    • Speichergröße am Haushaltsverbrauch ausrichten, denn das Auto lädt tagsüber direkt von der Anlage
    • Wallbox beim Netzbetreiber anmelden, bevor sie in Betrieb geht

    Kurz gesagt

    Die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen endet nach dem Regierungsentwurf mit dem Jahr 2026, Bestandsanlagen behalten sie. Ab 2027 entscheidet bei neuen Anlagen der Eigenverbrauch über die Wirtschaftlichkeit. Das E-Auto gehört zu den größten steuerbaren Verbrauchern im Haus und nimmt die Mittagsspitzen auf, die ab 2027 kaum noch vergütet werden. Wie Wallbox und PV-Anlage zusammenarbeiten, erklärt der Leitfaden Wallbox mit PV-Anlage verbinden.

    FAQs

    Ist die Abschaffung der Einspeisevergütung schon beschlossen?

    Nein. Stand 13. Oktober 2026 berät der Bundestag den Regierungsentwurf zum EEG 2027, die erste Lesung fand am 24. September 2026 statt. Die 2. und 3. Lesung sowie die Befassung im Bundesrat stehen noch aus, geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

    Ab wann gilt die Abschaffung der Einspeisevergütung?

    Nach dem Entwurf gilt sie für PV-Dachanlagen, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen. Kleine Anlagen erhalten dann höchstens 36 Monate lang eine Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde, danach folgt die Direktvermarktung.

    Was passiert mit Bestandsanlagen?

    Bestandsanlagen behalten ihre Einspeisevergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren. Das gilt nach dem Entwurf auch für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Die 50-Prozent-Grenze betrifft ausschließlich neue Anlagen.

    Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

    Für Dachanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung 7,70 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil bis 10 kWp und 6,66 Cent für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 und 10,24 Cent.

    Gilt die 50-Prozent-Grenze auch für Balkonkraftwerke?

    Nein. Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind ausgenommen, ebenso Anlagen mit Nulleinspeisung.

    Wie funktioniert intelligentes Laden mit Solarstrom?

    Die Wallbox liest über den Wechselrichter oder einen Energiezähler aus, wie viel Solarstrom gerade übrig ist, und passt den Ladestrom laufend daran an. Trydan regelt dafür zwischen 6 und 32 Ampere pro Phase und lädt je nach Modus ausschließlich mit Solarstrom oder ergänzt bei Bedarf Netzstrom.

    Kann ich eine Wallbox mit meinem bestehenden Solarstromspeicher verbinden?

    Ja, sofern Wallbox und Wechselrichter miteinander kommunizieren. Trydan erhält die Daten über den Wechselrichter, an den der Speicher angeschlossen ist. Im Ladeprofil der V2C-App lässt sich festlegen, ob das Auto zusätzlich Energie aus dem Heimspeicher laden darf. Diese Funktion ist derzeit mit Wechselrichtern von Huawei, Solis, Deye, Sungrow und Sigenergy verfügbar.

    Worauf kommt es beim Kauf einer smarten Wallbox für Solarstrom an?

    Entscheidend sind eine direkte Anbindung an den eigenen Wechselrichter, eine dynamische Regelung des Ladestroms ab 6 Ampere, Lademodi für reinen Solarstrom und für Solarstrom mit einer Mindestleistung aus dem Netz sowie die Steuerbarkeit nach §14a EnWG. Eine App mit Zeitplänen erleichtert das Laden mit dynamischem Stromtarif.

    Was ändert sich für Ü20-Anlagen?

    Für Anlagen, deren 20-jährige Förderung bereits ausgelaufen ist, ändert die EEG-Novelle 2027 nach dem Entwurf wenig. Diese Anlagen erhalten weiterhin den Jahresmarktwert Solar für den eingespeisten Strom. Da dieser deutlich unter dem Preis für Netzstrom liegt, lohnt sich auch hier der Eigenverbrauch.

    Lohnt sich eine PV-Anlage ohne Einspeisevergütung noch?

    Das entscheidet der Eigenverbrauch. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für durchschnittlich rund 37 Cent, während die Erzeugung kleiner Dachanlagen laut Fraunhofer ISE etwa 6 bis 14 Cent kostet. Ein E-Auto mit Überschussladen erhöht den Eigenverbrauch deutlich.

    Schreibe einen Kommentar