Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Ladeinfrastruktur-Pflicht bei Neubau

Wer ein Wohn- oder Geschäftsgebäude mit mehreren Stellplätzen neu baut oder größer saniert, kommt am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) nicht vorbei: Es schreibt vor, ab wie vielen Stellplätzen eine Wallbox oder zumindest die Verkabelung dafür Pflicht wird. Ab dem 1. Januar 2027 verschärft eine bereits beschlossene Reform diese Vorgaben deutlich.

Betroffen sind vor allem Bauherren, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Projektentwickler, nicht der einzelne Autokäufer. Was heute gilt, was sich 2027 ändert und welche Ausnahmen es gibt, steht im Folgenden zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neubau Wohngebäude über 5 Stellplätze: Verkabelung an jedem Stellplatz Pflicht.
  • Neubau Nichtwohngebäude über 6 Stellplätze: Ausstattung an jedem 3. Stellplatz.
  • Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Schwellenwerte weiter: über 3 Stellplätze bei Wohngebäuden, über 5 bei Nichtwohngebäuden, jeweils mit 50 % Vorverkabelung.
  • Bußgeld bei Verstoß: bis zu 10.000 Euro.
  • Ausnahmen für Renovierungen, wenn die Ladeinfrastruktur mehr als 7 % der Sanierungskosten ausmacht, sowie für selbstgenutzte Gebäude kleiner und mittlerer Unternehmen.

Was das GEIG regelt und wer betroffen ist

Das GEIG setzt Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um und verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Aufbau von Ladeinfrastruktur an den zugehörigen Stellplätzen. Es richtet sich nicht an den einzelnen Wallbox-Käufer, sondern an alle, die planen, bauen, sanieren oder verwalten: Bauherren bei Neubauprojekten, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Bestandsgebäuden, sowie Projektentwickler und Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten gleichzeitig.

Für die einzelne Wohnung oder das Einfamilienhaus mit wenigen Stellplätzen greift das GEIG in der Regel nicht, dort entscheidet weiterhin der Eigentümer freiwillig. Relevant wird es ab einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen pro Gebäude, gestaffelt nach Wohn- und Nichtwohngebäude.

Konkret bedeutet „Leitungsinfrastruktur“: Leerrohre und Kabelkanäle werden bereits während des Rohbaus verlegt, auch an Stellplätzen, an denen noch keine Wallbox montiert wird. Das ist deutlich günstiger als eine nachträgliche Verkabelung durch fertige Wände, Decken oder Tiefgaragenböden, ein Grund, warum sich frühzeitige Planung finanziell fast immer auszahlt, unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich alle Stellplätze mit einer Wallbox ausgestattet werden.

Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur: der Unterschied

Das GEIG unterscheidet zwei Stufen, die im Alltag oft durcheinandergebracht werden. Leitungsinfrastruktur bedeutet Leerrohre und Kabelkanäle, die während des Baus verlegt werden, ohne dass am Ende tatsächlich ein Ladepunkt angeschlossen wird, die Vorbereitung für später. Ladeinfrastruktur meint den fertigen Ladepunkt selbst, also die tatsächlich nutzbare Wallbox samt Netzanschluss. Je nach Gebäudetyp und Stellplatzanzahl verlangt das Gesetz mal nur die Vorbereitung, mal die fertige Installation, weshalb sich ein Blick in die konkrete Pflicht für das eigene Projekt lohnt, bevor Kosten kalkuliert werden.

Pflichten bei Neubau: aktuelle Schwellenwerte

Bei einem neuen Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit der nötigen Leitungsinfrastruktur für eine spätere Ladepunkt-Installation ausgestattet werden, auch wenn nicht sofort überall eine Wallbox montiert wird. Bei einem neuen Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen gilt die Pflicht abgeschwächt: Ausstattung an jedem dritten Stellplatz, plus mindestens ein tatsächlicher Ladepunkt.

GebäudetypSchwellenwertPflicht (aktuell, bis 31.12.2026)
Wohngebäude, Neubaumehr als 5 StellplätzeLeitungsinfrastruktur an jedem Stellplatz
Nichtwohngebäude, Neubaumehr als 6 StellplätzeAusstattung an jedem 3. Stellplatz, mind. 1 Ladepunkt

Bestandsgebäude und größere Renovierungen

Bei einer größeren Renovierung, also wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen ist oder die Parkplatzanlage beziehungsweise die Elektroinstallation mit erneuert wird, greift die GEIG-Pflicht auch bei Bestandsgebäuden. Ab mehr als 10 Stellplätzen wird dann Ladeinfrastruktur an einem Teil der Plätze fällig, auch in einem Gebäude, das ursprünglich ohne diese Vorgabe gebaut wurde.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das konkret: Steht ohnehin eine größere Sanierung der Tiefgarage oder der Elektroinstallation an, lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit einem Fachbetrieb, um Ladeinfrastruktur direkt mitzuplanen statt später separat nachzurüsten.

Was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert

Eine Novelle des GEIG wurde am 23. Juli 2026 beschlossen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gilt die aktuelle Fassung unverändert weiter, danach sinken die Schwellenwerte deutlich und die Anforderungen steigen: Bei Wohngebäuden reicht künftig eine Neubau-Größe von mehr als 3 Stellplätzen, um die Pflicht auszulösen, mit 50 % Vorverkabelung und mindestens einem tatsächlichen Ladepunkt. Bei Nichtwohngebäuden sinkt der Schwellenwert auf mehr als 5 Stellplätze, ebenfalls mit 50 % Vorverkabelung.

Für Projekte, die 2026 in Planung sind, aber erst 2027 oder später fertiggestellt werden, lohnt sich eine Prüfung, welche Fassung des Gesetzes zum Zeitpunkt der Baugenehmigung tatsächlich greift, statt sich allein auf den heutigen Stand zu verlassen.

GebäudetypSchwellenwert ab 2027Pflicht ab 2027
Wohngebäude, Neubaumehr als 3 Stellplätze50 % Vorverkabelung, mind. 1 Ladepunkt
Nichtwohngebäude, Neubaumehr als 5 Stellplätze50 % Vorverkabelung
Bis 31.12.2026

Aktuelle Fassung

  • Wohngebäude: ab 5 Stellplätzen
  • Nichtwohngebäude: ab 6 Stellplätzen
  • Leitungsinfrastruktur bzw. Teilausstattung
Ab 01.01.2027

Nach der Reform

  • Wohngebäude: ab 3 Stellplätzen
  • Nichtwohngebäude: ab 5 Stellplätzen
  • 50 % Vorverkabelung, strengere Vorgaben

Ausnahmen: wann die GEIG-Pflicht nicht gilt

Zwei Ausnahmen sind in der Praxis relevant. Übersteigen die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung, entfällt die Pflicht für dieses Projekt. Zusätzlich sind Gebäude ausgenommen, die im Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen stehen und von diesen überwiegend selbst genutzt werden. Eigentümer mehrerer Gebäude können die Ladepunkte außerdem bündeln: Liegen mehrere Gebäude nah beieinander, muss nicht an jedem einzelnen ein Ladepunkt entstehen, solange die Gesamtzahl in der Umgebung ausreicht.

Die Bündelung ist besonders für Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten in derselben Straße oder demselben Quartier interessant: Statt an jedem Gebäude einzeln Leerrohre und Ladepunkte einzuplanen, lässt sich eine zentrale Lösung für mehrere Adressen gemeinsam kalkulieren, was bei größeren Bauträgerprojekten häufig auch die Wartungskosten senkt.

✅ GEIG-Checkliste für Bauträger und Vermieter

  • Stellplatzanzahl des Projekts gegen die aktuellen Schwellenwerte prüfen
  • Bei Projekten mit Fertigstellung 2027 oder später: welche Gesetzesfassung zum Genehmigungszeitpunkt gilt, klären
  • Bei Sanierung: Kosten für Ladeinfrastruktur gegen die 7-Prozent-Ausnahme kalkulieren
  • Frühzeitig einen Fachbetrieb einbinden, besonders wenn Elektroinstallation oder Tiefgarage ohnehin saniert werden
  • Bei mehreren nahegelegenen Gebäuden: Bündelung der Ladepunkte als Option prüfen

Wer die Einhaltung des GEIG prüft

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft die GEIG-Vorgaben im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Bauabnahme, als Teil der allgemeinen Prüfung, ob ein Gebäude den geltenden Bauvorschriften entspricht. Es handelt sich also nicht um eine separate Kontrolle nur für Ladeinfrastruktur, sondern um einen Punkt auf der bestehenden Checkliste der Behörde. Wer die Anforderungen erst kurz vor der Abnahme entdeckt, hat entsprechend wenig Spielraum für eine kurzfristige Nachbesserung.

Bußgeld bei Nichteinhaltung

Wer die GEIG-Vorgaben bei einem betroffenen Neubau oder einer größeren Renovierung nicht umsetzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Eine nachträgliche Umsetzung ist zudem meist deutlich teurer als die Mitplanung während des Bauprozesses, siehe Leerrohre weiter oben.

Nachrüsten kostet mehr als Mitplanen.

Was das für die Praxis bedeutet: Trydan und die Installation

Trydan erfüllt die technischen Voraussetzungen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung bereits ab Werk und lässt sich remote über die App konfigurieren, ohne dass für jede Anpassung ein zweiter Termin vor Ort nötig wird. Details zur Anmeldepflicht steuerbarer Wallboxen stehen im Artikel Steuerbare Wallbox und §14a EnWG.

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Bei Projekten mit mehreren Gebäuden oder Wohneinheiten, etwa bei Wohnungsunternehmen und Projektentwicklern, unterscheidet sich die Planung deutlich von der Einzelinstallation bei einem Einfamilienhaus: Stückzahlen, Lieferzeiten, ein einheitliches Konfigurationsprofil für alle Ladepunkte und die Koordination mit dem ausführenden Fachbetrieb sollten möglichst früh im Bauprozess abgestimmt werden, nicht erst kurz vor der Bauabnahme. Anfragen dazu gehen direkt an Omar Rashiq, omar.rashiq@v2charge.com.

Kurz gesagt

Ab wie vielen Stellplätzen das GEIG greift, hängt vom Gebäudetyp ab, aktuell mehr als 5 bei Wohngebäuden und mehr als 6 bei Nichtwohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2027 sinken beide Schwellenwerte deutlich. Wer jetzt baut oder saniert, plant am besten gleich für die strengere Fassung mit, statt später nachzurüsten. Details zur Förderung für bestehende Mehrparteienhäuser stehen im Artikel Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus 2026.

Der vollständige Gesetzestext steht auf gesetze-im-internet.de zur Verfügung.

FAQs

Was ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)?

Das GEIG ist ein deutsches Gesetz, das Bauherren und Gebäudeeigentümer verpflichtet, bei bestimmten Neubauten und größeren Renovierungen Ladeinfrastruktur oder zumindest die Verkabelung dafür einzuplanen. Es setzt Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht um.

Wer ist vom GEIG betroffen?

Bauherren bei Neubauprojekten, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Bestandsgebäuden sowie Projektentwickler und Wohnungsunternehmen mit mehreren Objekten. Einzelne Wallbox-Käufer mit einem Einfamilienhaus sind in der Regel nicht betroffen.

Ab wie vielen Stellplätzen gilt die GEIG-Pflicht bei einem Neubau?

Aktuell ab mehr als 5 Stellplätzen bei Wohngebäuden und mehr als 6 bei Nichtwohngebäuden. Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Schwellenwerte auf mehr als 3 beziehungsweise mehr als 5 Stellplätze.

Was ändert sich beim GEIG ab 2027?

Eine am 23. Juli 2026 beschlossene Reform senkt die Schwellenwerte und erhöht die Anforderungen: 50 % Vorverkabelung statt nur Leitungsinfrastruktur, bei niedrigerer Stellplatzanzahl als bisher. Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Gilt das GEIG auch für bestehende Gebäude?

Ja, sobald eine größere Renovierung ansteht, also wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen ist oder Parkplatzanlage beziehungsweise Elektroinstallation mit erneuert werden, und das Gebäude mehr als 10 Stellplätze hat.

Welche Ausnahmen gibt es vom GEIG?

Wenn die Kosten für Ladeinfrastruktur mehr als 7 % der gesamten Renovierungskosten ausmachen, entfällt die Pflicht. Ebenso ausgenommen sind Gebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die von diesen überwiegend selbst genutzt werden.

Welches Bußgeld droht bei Nichteinhaltung des GEIG?

Bis zu 10.000 Euro. Die zuständige Baubehörde prüft die Einhaltung in der Regel im Rahmen der Bauabnahme.

Ist Trydan GEIG-konform?

Trydan erfüllt als steuerbare Verbrauchseinrichtung die technischen Anforderungen bereits ab Werk und lässt sich remote über die App konfigurieren, was die Installation bei mehreren Stellplätzen erleichtert.

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