Laden in einem Mehrfamilienhaus mehrere Autos gleichzeitig, reicht die Leistung des Hausanschlusses selten für alle mit voller Kraft. Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung automatisch auf die Stellplätze, die gerade laden, und macht eine teure Erweiterung des Netzanschlusses in vielen Fällen überflüssig. Dieser Beitrag zeigt, wie die Technik funktioniert, aus welchen Kostenblöcken ein Projekt besteht und was Eigentümergemeinschaft, Vermieter und Mieter vorher klären sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Lastmanagement verhindert, dass mehrere Wallboxen den gemeinsamen Hausanschluss überlasten.
- Trydan verteilt die Leistung auf bis zu zehn Ladegeräte, einen Master und bis zu neun Extras.
- Die Messung übernimmt die V2C ControlBox, die im Lieferumfang von Trydan enthalten ist.
- Das Bundesprogramm Laden im Mehrparteienhaus nimmt Anträge noch bis zum 10. November 2026 an.
Inhaltsübersicht
- 1 Warum der Hausanschluss zum Engpass wird
- 2 Statisch oder dynamisch: was im Mehrfamilienhaus passt
- 3 So verteilt Trydan die Leistung auf mehrere Stellplätze
- 4 Die Kostenblöcke im Überblick
- 5 WEG, Vermieter, Mieter: wer entscheidet und wer zahlt
- 6 Abrechnung und Zugang pro Stellplatz
- 7 Förderung 2026: Frist 10. November
- 8 Kurz gesagt
- 9 FAQs
Warum der Hausanschluss zum Engpass wird
Ein Rechenbeispiel zeigt das Problem: Sechs Wallboxen mit je 11 kW kämen beim gleichzeitigen Laden auf 66 kW, zusätzlich zu dem, was Aufzug, Treppenlicht und Wohnungen gerade verbrauchen. Ein Hausanschluss, der für Wohnungen geplant wurde, hält diese Reserve in der Regel nicht vor. Ohne Steuerung bleiben zwei Wege: Die Leistung pro Stellplatz wird dauerhaft gedrosselt, oder der Netzbetreiber erweitert den Anschluss, was Zeit, Tiefbau und Geld kostet.
Lastmanagement löst das eleganter.
Ein Zähler am Hausanschluss misst laufend, wie viel Leistung gerade frei ist, und die Wallboxen teilen sich genau diesen Spielraum. Lädt nur ein Auto, bekommt es die volle freie Leistung. Kommen weitere dazu, sinkt der Anteil jedes Ladepunkts, und sobald ein Auto fertig ist, steht seine Leistung sofort den anderen zur Verfügung. Nachts, wenn im Haus wenig verbraucht wird, bleibt mehr für die Autos übrig als am frühen Abend. Welche Grenzwerte der Netzbetreiber für die Summe aller Ladepunkte vorgibt, klärt die Anmeldung der Wallboxen.
Dynamisches Lastmanagement
Verfügbare Leistung am Hausanschluss
Statisch oder dynamisch: was im Mehrfamilienhaus passt
Beim statischen Lastmanagement bekommt jeder Ladepunkt einen festen Anteil der Anschlussleistung, egal wie viel im Haus gerade verbraucht wird. Das ist einfach, verschenkt aber Leistung. Dynamisches Lastmanagement berücksichtigt den Verbrauch des Gebäudes in Echtzeit und gibt den Autos alles, was gerade übrig ist. Für Tiefgaragen mit mehreren Stellplätzen ist die dynamische Variante deshalb die Regel. Die Grundlagen beider Verfahren erklärt der Beitrag Dynamisches Lastmanagement für die Wallbox.
So verteilt Trydan die Leistung auf mehrere Stellplätze
Bei Trydan übernimmt ein Ladegerät die Rolle des Masters, die übrigen arbeiten als Extras. Als Referenz dient ein intelligenter Zähler am Hausanschluss, standardmäßig die V2C ControlBox 2.0, die am Master angeschlossen wird. Alternativ kann ein anderer Modbus-Zähler, ein bidirektionaler Zähler oder der Wechselrichter einer PV-Anlage diese Aufgabe übernehmen. Für die Vernetzung der Ladegeräte gibt es zwei Wege:
| Verbindung | So funktioniert es |
|---|---|
| Reihenschaltung von V2C empfohlen | Kabel an den Klemmen A und B der Steuerplatine oder über einen RJ45-Hub von V2C, bis zu zehn Geräte |
| Gemeinsamer Router | alle Ladegeräte im selben Subnetz, per WLAN oder Ethernet (Ethernet nur mit Trydan Pro), WLAN an allen Stellplätzen stabil |
Die Details zu Verkabelung, Hub und Polarisationswiderständen stehen in der Supportanleitung zur Lastverteilung. Ein separater Controller für das Lastmanagement ist bei Trydan nicht nötig, die Steuerung sitzt im Master-Ladegerät.

Die Kostenblöcke im Überblick
Was ein Projekt kostet, hängt stark vom Gebäude ab. Die Wallbox selbst ist dabei oft nicht der größte Posten. Einen realistischen Überblick gibt die Aufteilung nach Kostenblöcken:
| Kostenblock | Was dazugehört |
|---|---|
| Wallboxen | ein Ladegerät pro Stellplatz, das sofort oder später montiert wird |
| Messung | Zähler am Hausanschluss als Referenz, bei Trydan die ControlBox im Lieferumfang |
| Leitungen und Verteilung | Zuleitungen, Unterverteilung, Schutzeinrichtungen, in Bestandsgebäuden häufig der größte Block |
| Bauliche Arbeiten | Durchbrüche, Kabeltrassen, gegebenenfalls Erdarbeiten |
| Vernetzung | Kabel zwischen den Ladegeräten oder Router und Switch |
| Abrechnung | optional MID-Zähler pro Ladepunkt für eine eichrechtskonforme Erfassung |
Gut geplantes Lastmanagement spart vor allem an einer Stelle: Der Netzanschluss muss häufig nicht erweitert werden, weil die vorhandene Leistung besser genutzt wird. Wer die Leitungen für alle Stellplätze gleich mitverlegt, auch wenn zunächst nur zwei oder drei Wallboxen montiert werden, vermeidet eine zweite Baustelle. Genau diese Vorverkabelung fördert der Bund 2026 mit bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz, mit Wallbox mit bis zu 1.500 Euro. Für Neubauten und größere Renovierungen schreibt das GEIG die Leitungsinfrastruktur ohnehin vor.
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Bei V2C werden Leistungsstarke Ladestation für Elektroautos in Europa entwickelt und hergestellt, und es wird über die neuesten Entwicklungen der Elektromobilität informiert.
WEG, Vermieter, Mieter: wer entscheidet und wer zahlt
Seit der WEG-Reform 2020 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit einzurichten: § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zählt bauliche Veränderungen für das Laden von Elektrofahrzeugen zu den privilegierten Maßnahmen. Die Gemeinschaft entscheidet per Beschluss über die Art der Umsetzung, die Kosten trägt grundsätzlich der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt. Für Mieter gilt § 554 BGB: Sie können vom Vermieter die Erlaubnis für eine Wallbox verlangen und tragen die Kosten in der Regel selbst. Liegt die Mietwohnung in einer Eigentümergemeinschaft, braucht es zusätzlich einen Beschluss der Gemeinschaft, bevor gebaut werden darf. Einen ausführlichen Leitfaden zu Rechten und Abläufen bietet der ADAC.
Für die Eigentümerversammlung lohnt es sich, das Gesamtkonzept vorzulegen und nicht nur die erste Wallbox. Sonst entsteht ein Flickenteppich aus Einzellösungen, die sich später schwer zusammenführen lassen.
✅ Vor dem WEG-Beschluss klären
- Wie viele Stellplätze sollen heute und in den nächsten Jahren Strom bekommen?
- Wie viel Leistung stellt der Hausanschluss bereit, laut Elektriker oder Netzbetreiber?
- Welche Leitungswege gibt es von der Hauptverteilung in die Garage?
- Wie werden Ladevorgänge pro Stellplatz erfasst und abgerechnet?
- Wer darf an welchem Ladepunkt laden, und wie wird der Zugang geregelt?
- Ist das Objekt förderfähig (mindestens sechs Stellplätze, 20 Prozent davon im Projekt)?

Abrechnung und Zugang pro Stellplatz
In einer gemeinsamen Garage muss klar sein, wer wie viel Strom geladen hat. Dafür lassen sich MID-Zähler einbinden, die nach der europäischen Messgeräte-Richtlinie zertifiziert sind. Hängen mehrere Trydan mit internem MID-Zähler an einem gemeinsamen Bus, erhält jeder Zähler eine eigene Adresse, etwa 11, 12 und 13, damit sich die Messwerte nicht überschneiden. Wie eine Gemeinschaft das im Alltag organisiert, zeigt das Beispiel einer Gemeinschaftsgarage mit gemeinsamer Ladestation, weitere Abrechnungsmodelle beschreibt der Beitrag zur Wallbox mit Abrechnungssystem.
Beim Zugang hilft die Funktion V2C SmartLock: Trydan und Trydan Pro entsperren sich, sobald ein gekoppeltes Gerät in der Nähe ist, etwa ein Schlüsselanhänger, eine Smartwatch, eine RFID/BLE-Karte oder seit Firmware 2.5.0 auch das Smartphone. So lädt an jedem Stellplatz nur, wer dazu berechtigt ist.
Förderung 2026: Frist 10. November
Das Bundesprogramm Laden im Mehrparteienhaus bezuschusst Ladeinfrastruktur in Objekten mit mindestens sechs Stellplätzen. Eigentümergemeinschaften, KMU und Privatvermieter können bis zum 10. November 2026 Anträge stellen, Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand bis zum 15. Oktober 2026, jeweils solange Mittel verfügbar sind. Mit der Umsetzung darf erst nach dem Förderbescheid begonnen werden. Fördersätze, Voraussetzungen und Antragsweg im Detail erklärt der Beitrag Wallbox Förderung Mehrfamilienhaus 2026.
Kurz gesagt
Lastmanagement ist im Mehrfamilienhaus die Voraussetzung dafür, dass mehrere Autos am gemeinsamen Hausanschluss laden können. Trydan verteilt die Leistung auf bis zu zehn Ladegeräte und bringt die Messung mit der V2C ControlBox gleich mit. Wer früh ein Gesamtkonzept für alle Stellplätze plant, spart eine zweite Baustelle und kann bis zum 10. November 2026 noch die Bundesförderung beantragen.
FAQs
Lastmanagement verteilt die am Hausanschluss verfügbare Leistung auf alle Wallboxen, die gerade laden. Dynamisches Lastmanagement berücksichtigt dabei in Echtzeit auch den übrigen Verbrauch im Gebäude, sodass der Anschluss nicht überlastet wird und kein Stellplatz eine feste Leistung reserviert bekommen muss.
Die Kosten setzen sich aus den Wallboxen, der Messung am Hausanschluss, der Vernetzung der Ladepunkte, den Leitungen und der Elektroinstallation zusammen. In Bestandsgebäuden ist die Elektroinstallation häufig der größte Posten. Bei Trydan ist die V2C ControlBox für die Messung im Lieferumfang enthalten. Das Bundesprogramm Laden im Mehrparteienhaus bezuschusst die Vorverkabelung mit Wallbox mit bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz.
In der Reihenschaltung lassen sich bis zu zehn Ladegeräte verbinden, ein Master und bis zu neun Extras. Alternativ werden die Geräte über einen gemeinsamen Router im selben Subnetz vernetzt.
Standard ist die V2C ControlBox 2.0 am Master-Ladegerät. Sie kann durch einen anderen Modbus-Zähler, einen bidirektionalen Zähler oder den Wechselrichter ersetzt werden. Ein WLAN- oder Ethernet-Zähler wird im Master-Ladegerät konfiguriert.
Ja. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG können Wohnungseigentümer eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dient. Die Kosten trägt grundsätzlich der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt. Über das Wie entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss.
Ja. Nach § 554 BGB kann ein Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden eines Elektroautos dienen. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter. Liegt die Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, braucht es zusätzlich einen Beschluss der Gemeinschaft.
Ja. Das Bundesprogramm Laden im Mehrparteienhaus fördert Ladeinfrastruktur in Objekten mit mindestens sechs Stellplätzen. Anträge sind für Eigentümergemeinschaften, KMU und Privatvermieter bis zum 10. November 2026 möglich, für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand bis zum 15. Oktober 2026, solange Mittel verfügbar sind.